Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/ Anwärterin (m/w/d) Studium "Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung"Ausbildung, StudiumLandeshauptstadt Schwerin
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Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin sucht dich im Beamtenverhältnis auf Widerruf als

 

Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/ Anwärterin (m/w/d) Studium „Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung“

 

Ausbildungsinhalte:

  • Während der Absolvierung des drei Jahre umfassenden Vorbereitungsdienstes als Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/ Anwärterin (m/w/d) erlernen Sie die Sachbearbeitung in allen Bereichen der kommunalen Verwaltung unter Anwendung der äußerst vielfältigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Beispielsweise sind hier die Bau-, Finanz-, Sozial- und Ordnungsverwaltung genannt.
  • Der Bachelor-Studiengang gliedert sich in ein zweijähriges Studium (2 Teilabschnitte) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow und in einen einjährigen Praxisabschnitt in verschiedenen Fachdiensten der Stadtverwaltung Schwerin. Er endet mit dem Abschluss Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

Was du mitbringst:

 

Als Anwärter/ Anwärterin (m/w/d) für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Dienstes der Öffentlichen Verwaltung kann eingestellt werden, wer

  • Deutsche/ Deutscher (m/w/d) im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt – und
  • die allgemeine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt – und
  • am Einstellungstag nicht älter als 34 Jahre ist (Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen dürfen nicht älter als 37 Jahre am Einstellungstag sein). Diese Höchstaltersgrenzen gelten nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines gem. § 9 SVG und in den Fällen mit vorliegenden Voraussetzungen nach § 7 Abs. 6 SVG. – und
  • gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozialkunde nachweist, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  • Freude am Umgang mit Menschen hat – und
  • die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt, welche im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt wird.
  • Weiterhin darf das Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage angefordert wird, keine Eintragungen enthalten.

Auswahl- / Eignungsverfahren:

  • Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und mündliche Eignungsuntersuchung in Form eines Assessmentcenters voraus.

Bewerbungsunterlagen:

  • aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
  • aktueller lückenloser Lebenslauf
  • Kopie Schulabschlusszeugnis über die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses
  • Kopie Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Ansprechpersonen:

Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung:

  • Frau Pagel, 0385 545-1224
  • Frau Below, 0385 545-1218

Bewerbungsfrist: 23.09.2025

Beginn: 01.10.2026

 

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Der Oberbürgermeister

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