Sozialarbeiter (m/w/d)FestanstellungLandkreis Vorpommern-Greifswald
Landkreis Vorpommern-Greifswald

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist der drittgrößte Landkreis in Deutschland und bekannt für seine wunderschöne Ostseeküste mit kilometerlangen Sandstränden, die zum Verweilen einlädt. Die herrliche Landschaft bietet einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Arbeiten und wohnen, wo andere Urlaub machen.

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind im Rahmen einer Dauerausschreibung Stellen als

 

Sozialarbeiter (m/w/d)

zu besetzen.

 

Die Einstellungen erfolgen zur Deckung kurz-, mittel- und langfristiger Bedarfe in Voll- und/oder Teilzeit, befristet und unbefristet, an den 3 Verwaltungsstandorten in Greifswald, Anklam oder Pasewalk, zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.

 

Im Rahmen dieser Dauerausschreibung nehmen wir jederzeit gerne Bewerbungen entgegen und führen je nach Einstellungsmöglichkeiten und Bewerbungseingang bedarfsorientiert Auswahlverfahren durch.

 

Wir suchen Sozialarbeiter (m/w/d) für folgende Bereiche:

  • Allgemeinen Sozialen Dienst
  • Pflegekinderdienst
  • Jugendgerichtshilfe
  • unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Wir bieten Ihnen

  • flexible Arbeitszeitregelungen durch Gleitzeit, Homeoffice und die Möglichkeit von Teilzeitarbeit
  • 30 Tage Urlaub sowie 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr und bezahlte Freistellung für den 24.12. sowie 31.12
  • Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge
  • monatliche Gewährung von Zahlungen im Rahmen eines Gutscheinsystems:
  • 50 EUR netto/Monat und 60 Euro netto im Geburtstagsmonat sowie einer jährlichen Erholungsbeihilfe für Tarifbeschäftigte
  • Fort-und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • regelmäßige Supervisionen und kollegiale Beratungen
  • Angebote im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Ihre Aufgabenschwerpunkte (nicht abschließend)

 

Allgemeiner Sozialer Dienst und unbegleitete Flüchtlinge

  • Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung, Schutz vor Gefahren, Beratung und Unterstützung der Erziehenden
    • Beratung von Personensorge-/Erziehungsberechtigten in Fragen der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, über Hilfen, Einrichtungen und Initiativen sowie öffentliche Hilfen bei Notlagen, Konflikten in der Familie oder Sozialleistungen anderer Stellen
    • Vermittlung von notwendigen und geeigneten Hilfsangeboten wie Familientherapien, Erziehungsberatung oder sozialpädagogische Familienhilfe
    • Erstellen und Fortschreibung von Hilfeplänen
    • Aufsuchen der Familien bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung und Abschätzen des Gefährdungsrisikos und Krisenintervention ggf. durch Einschaltung anderer zur Abwendung der Gefährdung zuständiger Stellen
    • Inobhutnahme des Kindes/Jugendlichen bei Gefahr im Verzug zur Sicherstellung der körperlichen Unversehrtheit oder zur Vermeidung körperlicher Schäden
    • gutachterliche Stellungnahme zur familiären, persönlichen und gesundheitlichen Situation des Kindes/Jugendlichen für das Familiengericht

Jugendgerichtshilfe

  • Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden vor und nach Eröffnung eines Hauptverfahrens bis hin zum Verfahrensabschluss
    • vorläufige Prüfung und Entscheidung über die beabsichtigte Verfahrensweise
    • Beratungs- und Auswertungsgespräche mit den straffälligen Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie deren Sorgeberechtigten/Bezugspersonen
    • Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogischen Dienst und angrenzenden Bereichen/Mitarbeit in Hilfeplanverfahren
    • Fertigung angeforderter Jugendgerichtshilfeberichte für die Staatsanwaltschaft und das zuständige Amts- bzw. Landgericht
    • Vermittlungsgespräche und Tätigkeiten sowie Überwachung und Abmeldungen bezüglich richterlicher Weisungen und Auflagen, Einweisungen und Belehrungen
    • Mitwirkung bei Haftentscheidungs- und Wiedereingliederungshilfen
  • Gewährung von Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige
  • Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung, Schutz vor Gefahren, Beratung und Unterstützung der Erziehenden
    • Aufsuchen der Familien bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung und Abschätzen des Gefährdungsrisikos und Krisenintervention ggf. durch Einschaltung anderer zur Abwendung der Gefährdung zuständiger Stellen
    • Inobhutnahme des Kindes/Jugendlichen bei Gefahr im Verzug zur Sicherstellung der körperlichen Unversehrtheit oder zur Vermeidung körperlicher Schäden

Pflegekinderdienst

  • Vermittlung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen in geeignete Pflegefamilien
  • sozialpädagogische Beratung und Betreuung der Pflegepersonen und Kinder vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes
  • rechtliche Absicherung des Kindes in der Pflegefamilie
  • Beratung der Herkunftsfamilien vor der Inpflegegabe und bei der Rückführung sowie Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen beiden in enger Zusammenarbeit mit dem sozialpädagogischen Dienst
  • nach richterlicher Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge Zusammenarbeit mit dem Amtsvormund / Einzelvormund
  • Beratung und Schulung von Pflegefamilien
  • Beratungen mit Kindertagesstätten, Schulen, Jobcenter, Familien- und Jugendrichtern, freien Trägern der Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrien und behandelnden Ärzten, Team- und Fachkonferenzen
  • Begleitung der Kinder und Jugendlichen sowie Begleitung der Pflegeeltern bei der Rückführung in die Herkunftsfamilie
  • Zusammenarbeit mit freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Vertragsabschluss mit Pflegefamilien und Herkunftsfamilie
  • Mitwirkung bei vormundschaftlichen Entscheidungen
  • fachliche Zusammenarbeit und Zuarbeiten für andere Fachämter, mit anderen Bereichen des Jugendamtes und anderen Behörden
  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Aufsuchen von Familien bei Verdacht auf eine drohende bzw. akute Kindeswohlgefährdung, Abschätzung des Gefährdungsrisikos und Krisenintervention ggf. durch Einschalten anderer zur Abwendung der Gefährdung zuständiger Stellen sowie vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • Werbung von geeigneten Familien für die Aufnahme eines Pflegekindes
  • Überprüfung der Eignung der Bewerber
  • Erteilung der Pflegerlaubnis

Unsere Erwartungen

  • staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin bzw. staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Pädagogik mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Kindheitspädagogik oder
  • Studierende, die innerhalb des Jahres 2025 erfolgreich einen der aufgeführten Fach- bzw. Hochschulabschlüsse absolvieren
  • Sensibilität und Wertschätzung im Umgang mit Kindern/Jugendlichen, Eltern und anderen Personen
  • Eigenverantwortlichkeit, Teamfähigkeit, physische und psychische Belastbarkeit, Flexibilität, Toleranz, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, konsequentes Handeln
  • wünschenswert sind Gesetzeskenntnisse auf dem Gebiet des SGB I – XII, BGB und FamFG
  • Führerschein Klasse B
  • Bereitschaft zur Führung von Dienstfahrzeugen und dem Privatfahrzeug bei dienstlichem Erfordernis
  • Bereitschaft zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst
  • einwandfreies erweitertes Führungszeugnis

Vergütung

  • Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 14 und Zahlung einer Zulage gem. § 15 Abs. 2.1 TVöD VKA

Hinweis zur Bewerbung

Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf, Kopien von Studien- und Berufsabschlüssen, Kopien von Arbeitszeugnissen und Kopien von Seminar- und Lehrgangsnachweisen mit einer maximalen Größe von 3,5 MB je Datei) übermitteln Sie bitte mit Hilfe des elektronischen Bewerberportals auf der Internetseite des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

 

Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, insbesondere Fahrkosten, werden durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald nicht erstattet. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

 

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Senz vom Sachgebiet Personal unter der Telefonnummer 03834 8760 1511 gerne zur Verfügung.

 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.

 

Informationen zur DSGVO in Bezug auf das Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

 

Im Auftrag

Andrea Ludwig

Hauptamtsleiterin