Die Landeshauptstadt Schwerin ist mit fast 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen das politische Zentrum des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Als Oberzentrum verfügt Schwerin neben dem historischen Stadtkern rund um das Schloss über eine hervorragend ausgebaute Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Dienstleistung, medizinische Versorgung und Kultur. Die Stadtverwaltung Schwerin ist eine moderne Kommunalverwaltung und für derzeit rund 1100 Bedienstete der zweitgrößte Arbeitgeber in der Landeshauptstadt. Die Stadtverwaltung bietet attraktive Arbeitsbedingungen durch eine flexible Gleitarbeitszeit und Homeoffice-Möglichkeiten, persönliche Weiterentwicklung sowie eine attraktive betriebliche Gesundheitsförderung. Als zertifizierter „fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ wird zudem u.a. die Nutzung von Fahrradleasing und des Jobtickets ermöglicht.
Die Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Jugend, sucht dich im Bereich
Sachbearbeitung im Jugendamt – Beistandschaften/Beurkundungen (m/w/d).
Arbeitszeit: Vollzeit (39 Wochenstunden)
Arbeitsbeginn: 01.05.2025
Die Stelle ist zur Elternzeitvertretung bis voraussichtlich 30.06.2026 zu besetzen.
Deine neuen Aufgaben:
- Beratung, Unterstützung und Durchführung der Vaterschaftsfeststellung, Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Rahmen von Beistandschaften, Durchsetzung von Unterhaltsersatzansprüchen
- Interessenvertretung für das minderjährige Kind inkl. Prozessführung und Prozessvertretung
- Durchführung der Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft vor dem Amtsgericht; der Verfahren auf Feststellung bzw. Abänderung der Verpflichtung zum Unterhalt vor dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht
- Durchführung vereinfachtes Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG vor dem Amtsgericht
- Durchführung von Insolvenzverfahren und Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem Amtsgericht und Landgericht
- Urkundsperson
- Durchführung der Beurkundung u.a. von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Unterhaltsverpflichtungen und -abänderungen sowie Sorgeerklärungen gem. § 59 SGB VIII
- Führen des Sorgeregisters mit Erteilen von Negativattesten aus dem Sorgeregister und des Urkundsregisters
Was du mitbringst:
- Fachhochschulabschluss (Bachelor, Diplom FH) in der Fachrichtung Verwaltungsrecht, oder in anderen für die Aufgabenwahrnehmung geeigneten Fachrichtungen oder eine dieser Qualifikationsebene gleichgestellte Qualifikation, oder
- abgeschlossener AII- Lehrgang, erfolgreiche Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst oder Qualifikation als Verwaltungsfachwirt/wirtin
- Bewerber und Bewerberinnen ohne die v.g. Qualifikationen können ebenfalls und zwar nachrangig zu v.g. Bewerberkreis, Berücksichtigung finden, sofern sie mindestens über eine zweckdienliche abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige berufliche Erfahrungen verfügen.
- Kenntnisse im öffentlichen und im privaten Recht sind wünschenswert
Vergütung:
- Die Stelle ist nach E 9c TVöD ausgewiesen.
Ihre Bewerbung:
Senden Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 17.03.2025 über unser Bewerbungsportal.
Nähere Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie hier
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Fachgruppe Personal
Am Packhof 2-6 | 19053 Schwerin