Stellenausschreibung: Kennziffer: 58/2024
Die Hansestadt Wismar sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
im Ordnungsamt/ Abt. Verkehr/ SG Führerscheine und Kfz-Zulassung.
Die Einstellung erfolgt unbefristet und in Vollzeit (39 Std./ Woche). Die Aufgaben sind bewertet nach Entgeltgruppe E 8 TVöD-VKA (Bereich Verwaltung).
Die Hansestadt Wismar mit rund 44.000 Einwohnern ist nicht nur UNESCO-Weltkulturerbe direkt an der Ostsee, sie ist auch ein attraktiver Wohn-, Wirtschafts- und Hochschulstandort. Wir, die Stadtverwaltung mit rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sind ein attraktiver und sehr gefragter Arbeitgeber in der Hansestadt Wismar. Werden Sie ein Teil davon!
Ihre abwechslungsreichen Aufgaben:
Bearbeitung von zulassungsrelevanten Angelegenheiten wie Zulassungen, Zulassungsänderungen, Außerbetriebsetzungen, Internetbasierte Fahrzeugzulassung, Einzelgenehmigungen und Betriebserlaubnisse, u. a.:
Bearbeitung von ordnungsrechtlichen Angelegenheiten inkl. Untersagung und Beschränkung des Betriebes von Fahrzeugen u. a.:
Die vollständige Stellenbeschreibung kann im Amt für Personal, Organisation und IT, Abteilung Personalservice eingesehen werden.
Wir bieten Ihnen:
Ihr Anforderungsprofil:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 09.12.2024 über das Online-Bewerbungsportal www.interamt.de. Dort können Sie Ihre Bewerbung mit vollständigen Nachweisen unter der Stellenangebots-ID 1225601 einstellen (Link: https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1225601).
Die elektronische Übermittlung Ihrer Bewerberdaten ermöglicht uns eine einfache und schnelle Prüfung aller eingehenden Bewerbungen und beschleunigt somit das Bewerbungsverfahren. Bei Fragen zum Stellenprofil wenden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 03841-251 3292 an Frau Schatz und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren an Herrn Wolff unter der Telefonnummer 03841- 251 1122.
Eingangsbestätigungen und sonstiger Schriftverkehr erfolgen ausschließlich in digitaler Form. Geben Sie daher bitte unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihnen eine Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Bei ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich (Zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/kontakt).
Die Hansestadt Wismar setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Teilhabe ein. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an und freuen uns ausdrücklich auf Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Entstehende Bewerbungs- und Fahrkosten sowie ggf. anfallende Umzugskosten können von der Hansestadt Wismar nicht übernommen werden. Datenschutzhinweise zur Personalsachbearbeitung in Stellenbesetzungsverfahren finden Sie hier: https://www.wismar.de/Datenschutz