Das Referat 360 „EU-Finanzkontrolle EFRE“ nimmt die Aufgaben als EU-Prüfbehörde für das Operationelle Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (OP EFRE) und das Kooperationsprogramm Interreg V-A Deutschland/Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg-Polen (ETZ-Programm) wahr und übernimmt als Mitglied der Gruppe der Prüfer im Kooperationsprogramm Südliche Ostsee (Interreg V-A) Polen-Dänemark-Deutschland-Litauen-Schweden Prüfungsaufgaben für den Programmteil Mecklenburg-Vorpommern.
In diesem Rahmen prüft das Referat 360 das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltungs- und Kontrollsysteme und führt hierzu Vor-Ort-Prüfungen einzelner Förderprojekte, Systemprüfungen und Rechnungslegungsprüfungen durch. Auf Basis der Prüfungsergebnisse gibt das Referat 360 jährlich eine prüferische Stellungnahme über die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der gegenüber der EU für eine Kofinanzierung erklärten Ausgaben ab.
- Leitung des Referates (9 Mitarbeitende)
- Planung, Koordinierung und Begleitung von System- und Rechnungslegungsprüfungen
- Stichprobenbestimmung für die Vorhabensprüfungen
- Qualitätskontrolle mit Blick auf Prüfungsinhalte, -methoden und -ergebnisse sowie Behebungs- und Korrekturmaßnahmen
- Jährliche Aktualisierung der Prüfstrategie
- Erarbeitung der Jahreskontrollberichte zur Unterrichtung der Europäischen Kommission und Abgabe der Bestätigungsvermerke, basierend auf den Prüfungsergebnissen des Prüfjahres
- Begleitung von Prüfungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rechnungshofs und Verfassen diesbezüglicher Stellungnahmen
- Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bund-Länder-Arbeitskreis der deutschen Prüfbehörden und bei den jährlichen Koordinierungssitzungen mit der Europäischen Kommission
- Abstimmungen mit:
- der Europäischen Kommission
- den für die Programme zuständigen Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden und den an der Durchführung einzelner Fördermaßnahmen beteiligten Stellen
- der Prüfbehörde für das Programm Südliche Ostsee (Finanzministerium der Republik Polen)
Das erwarten wir von Ihnen:
Fachliche Voraussetzungen:
- ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften oder
- qualifizierte Volljuristin bzw. qualifizierter Volljurist (2. Staatsexamen)
- Berufserfahrung im Bereich der Revision, Wirtschaftsprüfung oder der Kontrolle öffentlicher Fördermittel
- Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Sonstige Voraussetzungen:
- mehrjährige Leitungserfahrung
- ausgeprägte Führungs- und Sozialkompetenz, insbesondere Befähigung zur fachlichen Anleitung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Teamfähigkeit
- überdurchschnittliches Maß an Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten
Wünschenswert sind:
- Kenntnisse der Verwaltungs- und Kontrollstrukturen zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds)
- Erfahrungen mit der Prüfung von Systemen zur Umsetzung der ESI-Fonds und von EU-geförderten Projekten
Das bieten wir Ihnen:
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
Finanzministerium M-V
Schloßstraße 9-11
19053 Schwerin