Kennziffer: 296AE2024
Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die o. g. Planstelle im Rechnungsprüfungsamt unbefristet und in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen.
Ansprechpartner: Herr Jonas Schwarz, Tel. 381-1328
Sie haben Freude daran, sich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten und sich immer wieder mit anderen Aufgaben der Verwaltung zu beschäftigen? Sie möchten die Arbeit der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt nachhaltig verbessern?
Dann suchen wir Sie zur Verstärkung unseres Prüfungsteams.
Das Rechnungsprüfungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist eine unabhängige Dienststelle innerhalb der Stadtverwaltung und zuständig für die interne Finanzkontrolle. Wir haben uns auf den Weg gemacht, uns zu einer modernen Prüfungseinrichtung zu entwickeln. Wir wollen Führungsunterstützung sein, Veränderungen bewirken und mit unseren Prüfungen immer einen Nutzen stiften. Hierfür benötigen wir hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter*innen. Sie können ein Teil dieser Entwicklung sein.
Ihr Aufgabengebiet umfasst gemeinsam mit 13 Kolleg*innen die örtliche Prüfung nach dem Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V). Sie beinhaltete Schwerpunkte im betriebswirtschaftlichen Bereich und beim Haushalts- Rechnungs- und Kassenwesen wie zum Beispiel:
Ihre Tätigkeit beinhaltet auch die Erarbeitung von Prüfungskonzepten, die Prüfung der Sachverhalte an den verschiedenen Standorten der Verwaltung innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die schriftliche und strukturierte Darstellung von Prüfungsergebnissen sowie die Präsentation dieser in verschiedenen parlamentarischen Gremien und Verwaltungsbereichen.
Voraussetzungen, die Sie mitbringen:
Sollten keine Erfahrungen in der Rechnungsprüfung vorhanden sein, wird nach einer Einarbeitungszeit die Teilnahme am Weiterbildungskurs zum zertifizierten Rechnungsprüfer in Aussicht gestellt.
Entgelt: Die Planstellen sind nach TVöD mit der Entgeltgruppe 11 TVöD bewertet.
Zudem bieten wir:
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerber*innen die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 03.01.2025.
gez. Dr. Hagen Burgenger