In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz für die Einstellung für sämtliche Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften zuständig. Das Ministerium stellt zu jeder Zeit qualifizierte Juristinnen und Juristen für den höheren Justizdienst des Landes ein. Bewerbungen werden daher jederzeit gerne entgegengenommen. Die Neueinstellung in den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst erfolgt grundsätzlich als Richterin oder Richter auf Probe. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen einheitlichen Proberichterdienst, der beide Berufsgruppen umfasst. Vorbehaltlich dienstlicher Belange erfolgt der Beginn der Probezeit in dem von den Proberichterinnen und Proberichtern präferierten Geschäftsbereich. Damit diese die Arbeit in verschiedenen Geschäftsbereichen kennenlernen, soll in der Regel nach etwa 18 Monaten mindestens für die Dauer eines Jahres ein Wechsel des Geschäftsbereichs erfolgen.
Ihre Aufgaben:
Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Art. 92 des Grundgesetzes den Richterinnen und Richtern anvertraut. Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind sie nur Recht und Gesetz unterworfen und entscheiden in zivil-, straf-, sozial-, finanz-, verwaltungs- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Zudem übernehmen sie Aufgaben staatlicher Fürsorge im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Typische Aufgaben sind:
Richterinnen und Richter
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Das erwarten wir von Ihnen:
Das bieten wir Ihnen:
Vorbehaltlich dienstlicher Belange erfolgt für die Dauer der Probezeit eine verbindliche örtliche Zuweisung für einen Landgerichtsbezirk (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund) einschließlich der dort gelegenen Staatsanwaltschaften und Fachgerichte.