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Proberichterin bzw. Proberichter (w/m/d)FestanstellungMinisterium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
 Schwerinvor 1 Woche
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Proberichterin bzw. Proberichter (w/m/d)

 

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz für die Einstellung für sämtliche Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften zuständig. Das Ministerium stellt zu jeder Zeit qualifizierte Juristinnen und Juristen für den höheren Justizdienst des Landes ein. Bewerbungen werden daher jederzeit gerne entgegengenommen. Die Neueinstellung in den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst erfolgt grundsätzlich als Richterin oder Richter auf Probe. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen einheitlichen Proberichterdienst, der beide Berufsgruppen umfasst. Vorbehaltlich dienstlicher Belange erfolgt der Beginn der Probezeit in dem von den Proberichterinnen und Proberichtern präferierten Geschäftsbereich. Damit diese die Arbeit in verschiedenen Geschäftsbereichen kennenlernen, soll in der Regel nach etwa 18 Monaten mindestens für die Dauer eines Jahres ein Wechsel des Geschäftsbereichs erfolgen.

 

Ihre Aufgaben:

Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Art. 92 des Grundgesetzes den Richterinnen und Richtern anvertraut. Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind sie nur Recht und Gesetz unterworfen und entscheiden in zivil-, straf-, sozial-, finanz-, verwaltungs- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Zudem übernehmen sie Aufgaben staatlicher Fürsorge im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Typische Aufgaben sind:

Richterinnen und Richter

  • entscheiden über Mietstreitigkeiten, Scheidungen und Sorgerechtsfragen, Schadensersatzansprüche, die Auslegung von Verträgen
  • entscheiden über die Rechtsmäßigkeit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen sowie von Verwaltungsakten, über das Bestehen von Ansprüchen gegenüber Rentenkassen und dem Finanzamt
  • bestellen für unterstützungsbedürftige Betroffene rechtliche Betreuer
  • prüfen die Notwendigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • leiten die Verhandlungen und hören die Beteiligten an
  • vernehmen Zeugen, befragen Sachverständige
  • helfen bei der gütlichen Klärung von Streitigkeiten und unterbreiten Vergleichsvorschläge

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

  • verfassen Anklageschriften und beantragen Strafbefehle
  • entscheiden über Ermittlungsansätze und beantragen die Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen
  • beantragen die Anordnung von Untersuchungshaft bei dringendem Tatverdacht und Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunklungsgefahr
  • wirken an der Hauptverhandlung beim Strafgericht mit, befragen Zeugen, stellen Beweisanträge, plädieren zusammenfassend mit einem begründeten Antrag auf Verurteilung oder Freispruch

Das erwarten wir von Ihnen:

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen in § 9 Deutsches Richtergesetz geregelten Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen (z.B. deutsche Staatsangehörigkeit, Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung).
  • Die Zweite juristische Staatsprüfung soll in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten und die Erste juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note befriedigend abgeschlossen sein. Eine Bewerbung ist bereits mit dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung der Zweiten juristischen Staatsprüfung möglich, wenn die Leistungen in der schriftlichen Prüfung erwarten lassen, dass im Ergebnis der Zweiten juristischen Staatsprüfung mindestens 8,0 Punkte erzielt werden. Darüber hinaus werden überdurchschnittliche Leistungen im juristischen Vorbereitungsdienst erwartet.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
  • Neben hoher fachlicher Kompetenz wird im Einklang mit § 9 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz großer Wert auf ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Kritikfähigkeit und Ähnliches gelegt. Die sozialen Kompetenzen können Defizite bei den Examensnoten nicht ausgleichen.
  • Zusätzlich Berufserfahrungen in einschlägigen Bereichen (etwa als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt oder Juristin bzw. Jurist in einem Unternehmen) sind als ergänzende Qualifikationen gerne gesehen, sofern auch die genannten Voraussetzungen bzgl. der Examensnoten und Sozialkompetenzen gegeben sind.

Das bieten wir Ihnen:

  • einen sicheren Arbeitsplatz mit überdurchschnittlicher Bezahlung
  • sachliche und – im Falle der Ernennung als Richterin oder Richter auf Lebenszeit – persönliche Unabhängigkeit
  • eine verantwortungsvolle Tätigkeit vom ersten Tag an
  • die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
  • In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach den für die Beamtinnen bzw. Beamten des Landes geltenden Vorschriften gewährt.
  • eine attraktive Altersabsicherung
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
  • flexible Arbeitszeiten
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • 30 Tage Urlaub

Vorbehaltlich dienstlicher Belange erfolgt für die Dauer der Probezeit eine verbindliche örtliche Zuweisung für einen Landgerichtsbezirk (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund) einschließlich der dort gelegenen Staatsanwaltschaften und Fachgerichte.