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Pflegefachkräfte, Notfallsanitäter, MFA - Notaufnahme (m/w/d)FestanstellungKreiskrankenhaus Wolgast gGmbH
 Wolgastvor 18 Stunden
Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH

Für die Notaufnahme des Kreiskrankenhauses Wolgast gGmbH suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

Pflegefachkräfte, Notfallsanitäter, MFA (m/w/d)

 

unbefristet in Vollzeit (39,5 h/Woche, 2024: 39 h/Woche, 2025: 38,5 h/Woche) oder Teilzeit sowie auf 520€ Basis.

 

Zu Ihren Aufgaben zählen u. a.:

  • Planung und Organisation des übertragenen Arbeitsgebietes im Rahmen der Notfallversorgung und Pflege unter Einhaltung entsprechender Behandlungspfade und Prozessabläufe
  • aktive Mitwirkung, Durchführung und Dokumentation der sach- und fachkundigen, umfassenden und komplexen Notfallversorgung von Patienten aller Altersstufen unter Beachtung der Ressourcen und des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes
  • Durchführung der Ersteinschätzung nach dem MTS
  • Durchführung von speziellen diagnostischen Verfahren
  • Durchführung definierter ärztlicher Tätigkeiten
  • Assistenz bei medizinischen Interventionen

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft, Notfallsanitäter, MFA
  • Langjährige Erfahrungen im Bereich der Notfallmedizin/Intensivmedizin bzw. in einer Notaufnahme
  • anwendungssicheres notfallmedizinisches Fachwissen
  • fundierte theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten bei der Durchführung ausgewählter ärztlicher Tätigkeiten

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag TVöD-K.

 

Bei Fragen steht Ihnen der Pflegedirektor Hr. Miltzow unter Tel. 03836/257300 zur Verfügung.

 

Weitere Informationen unter www.kreiskrankenhaus-wolgast.de/de/pflege/karriere/

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:

 

Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH
Pflegedirektor Herr H. Miltzow
Chausseestraße 46 | 17438 Wolgast

 

Bewerbung-pflege@kreiskrankenhaus-wolgast.de

 

Schwerbehinderte werden bei der Stellenbesetzung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher nachgewiesener Eignung und Qualifikation bevorzugt behandelt.