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Heilerziehungspfleger (w/m/d) FestanstellungLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
 Neubrandenburgvor 3 Tagen
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen -so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz- sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.

 

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt zum 01.01.2025 eine Stelle als

 

Heilerziehungspfleger (w/m/d)

für das Wohnheim des Überregionalen Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung in Neubrandenburg mit 30 Wochenstunden aus.

 

Aufgaben

  • Förderung und Betreuung körperlich, geistig und/oder seelisch beeinträchtigter Kinder
    • Anregung, Organisation und Unterstützung von therapeutischen Maßnahmen
    • Durchführung dem Behinderungsgrad entsprechender körperlich hygienischer Grundpflege
    • Medikamentengabe in Absprache mit Eltern und Ärzten
    • individuelle Förderung und Stärkung der Fähigkeiten der zu Betreuenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten
    • angemessener Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten
    • Elternarbeit
    • Durchsetzung der Hausordnung, Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit
    • Planung und Durchführung erzieherischer Maßnahmen
    • Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen und der Schule

Anforderungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Heilerziehungspfleger/-in
  • Erfahrungen im Umgang mit beeinträchtigten Kindern sowie Kenntnisse behinderungsspezifischer Hilfsmittel sind wünschenswert
  • hohes Maß an Zuverlässigkeit und Engagement
  • Flexibilität und Teamfähigkeit
  • physische und psychische Belastbarkeit
  • Einsatz während der Öffnungszeiten von 06.00 bis 18.00 Uhr im Früh- und Spätdienst, sowie in den Ferien
  • selbständige, kooperative und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Gesundheitszeugnis
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit speziellen Krankheitsbildern

Gemäß § 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG gilt für Beschäftigte, welche u.a. in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten, Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen angestellt und nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, die Pflicht zur Schutzimpfung oder Nachweis der Immunität gegen Masern. Dementsprechend ist eine Kopie des Impfausweises oder die Bescheinigung eines Arztes zum Nachweis der Immunität gegen Masern nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz erforderlich.

 

Der Landkreis bietet

  • Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa

  • tarifgerechte Eingruppierung
  • Jahressonderzahlung
  • alternatives Entgeltanreizsystem
  • Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen in der 5-Tages-Woche zzgl. 2 Regenerationstage in der 5-Tages-Woche
  • regelmäßige Arbeitszeiten
  • Fahrrad-Leasing
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von

  • vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
  • Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
  • direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet.

 

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

 

Weitere Hinweise

 

Weitere Informationen zum Überregionalen Förderzentrum Neubrandenburg finden Sie auf der Website www.uefz-neubrandenburg.de.

 

Bewerbungsschluss ist am 29.11.2024.

 

Papierbewerbungen sind an das Amt für Personal / Organisation / Bürgerservice des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden.

 

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.

 

Heiko Kärger

Landrat