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Duales Studium zum Bachelor of Laws (m/w/d)StudiumVier-Tore-Stadt Neubrandenburg
 Neubrandenburgvor 5 Tagen
Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt am Tollensesee, Kreissitz des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, dem größten Landkreis in der Bundesrepublik, liegt auf halbem Wege zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Ostseeküste. Sie ist mit mehr als 65 000 Einwohnerinnen und Einwohnern das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum im Osten Mecklenburgs, eine Stadt der Vielfalt, die zu jeder Jahreszeit eine reizvolle Seenlandschaft mit Kunst, Kultur, Sport und Spaß verbindet. Sie nimmt für mehr als 400 000 Menschen zentrale Funktionen im Bereich Wirtschaft, Kultur, Bildung und Gesundheit wahr.

 

In der Stadtverwaltung Neubrandenburg bieten wir das

 

duale Studium zum Bachelor of Laws (m/w/d)

ab 01.10.2025 an.

 

…interessant, abwechslungsreich, vielseitig… die Rechthaber!

 

Hast du schon immer gern RECHT gehabt? Möchtest du Verantwortung übernehmen und bringst Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen mit? Dann werde RECHThaber und starte dein Studium zum Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung (m/w/d) bei uns.

 

Das erwartet dich:

  • Das duale Studium „Bachelor of Laws“ ermöglicht dir einen breit gefächerten Einsatz in den vielfältigen Bereichen der Stadtverwaltung.
  • Geschulte Ausbilder (m/w/d) unterstützen dich bei deinen Praxiseinsätzen in den unterschiedlichen Bereichen und stehen dir sowohl für Feedback, als auch für Fragestellungen zur Verfügung.
  • In der Bauverwaltung lernst du z. B. den Unterschied zwischen bauen wollen, bauen können und bauen dürfen. Im Finanzservice wirkst du an der Haushaltplanung oder dem Jahresabschluss der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg mit. Bei all deinen Einsatzbereichen steht vor allem das eigenverantwortliche Arbeiten im Vordergrund.

Das erwarten wir von dir:

  • Abitur oder Fachhochschulreife
  • gute Leistungen in Deutsch, Mathematik und Sozialkunde
  • gesundheitliche und persönliche Eignung
  • Erfüllung der Voraussetzung für die Verbeamtung (u. a. Altershöchstgrenze von 34 Jahren zum Studienbeginn)

Darüber hinaus bringst du mit:

  • persönliches Engagement
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Identifikation mit der Stadtverwaltung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg als Arbeitgeberin und deren Aufgaben
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Interesse an einem anspruchsvollen und abwechslungsreichen dualen Studium

Weitere Informationen zum dualen Studium sowie zum Ablauf des Auswahlverfahrens findest du hier.

 

Die Bewerbungsfrist endet am 31.10.2024.

 

Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (ausformuliertes Motivationsschreiben, aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf, Schulzeugnisse, Nachweis über absolvierte Praktika, bereits abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Zusatz-/Aufstiegsqualifizierung, Fortbildungszertifikate, Arbeitszeugnisse sowie Nachweise besonderer Anforderungen zur Aufgabenerfüllung in der Ausschreibung) lädst Du bitte elektronisch, über dieses Bewerberportal der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg hoch.

 

Weitere Hinweise:

Kosten, die Dir im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei ansonsten gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Wenn Du eine Tätigkeit für das Allgemeinwohl ausübst, kannst Du bei ansonsten gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden.

 

Das Welcome Center Mecklenburgische Seenplatte (auf Facebook oder unter www.welcome-mse.de) unterstützt dich mit kostenlosen Service- und Beratungsangeboten und hilft dir beim Ankommen und Heimisch werden in unserer Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg.

 

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss beizufügen. Da die Auswahlentscheidung und ihre Grundlagen für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar sein müssen, sind alle Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen. Im Zuge der Gleichbehandlung gilt dies für alle Fremdsprachen.

 

Es werden grundsätzlich keine Unterlagen nachgefordert. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.